In Rheinland-Pfalz hat eine Muslima geklagt, weil sie sich durch das Verschleierungsverbot in ihrer Religionsfreiheit ...
Daher benötige sie eine Ausnahmegenehmigung. Rundumsicht eingeschränkt Der beklagte Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz sieht dagegen keinen Ausnahmefall. Auch nach der Verhandlung nicht.
Hinter dem Steuer darf laut Straßenverkehrsordnung niemand sein Gesicht verhüllen. Religiöse Gründe rechtfertigen keine ...
Hinter dem Steuer darf laut Straßenverkehrsordnung niemand sein Gesicht verhüllen. Religiöse Gründe rechtfertigen keine ...
Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass religiöse Gründe keine Ausnahme vom Verhüllungsverbot am Steuer darstellen ...
Hinter dem Steuer darf laut Straßenverkehrsordnung niemand sein Gesicht verhüllen. Religiöse Gründe rechtfertigen keine ...
Daher benötige sie eine Ausnahmegenehmigung. Rundumsicht eingeschränkt Der beklagte Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz sieht dagegen keinen Ausnahmefall. Auch nach der Verhandlung nicht.
Daher benötige sie eine Ausnahmegenehmigung. Rundumsicht eingeschränkt Der beklagte Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz sieht dagegen keinen Ausnahmefall. Auch nach der Verhandlung nicht.
Ein Gesichtsschleier behindert laut Gerichtsurteil die Sicht beim Autofahren. Die Klage einer Muslimin, die verhüllt am ...
Weil sie beim Autofahren einen Gesichtsschleier tragen wollte, hat eine muslimische Frau in Trier geklagt – und ist ...
Daher benötige sie eine Ausnahmegenehmigung. Der beklagte Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz sieht dagegen keinen Ausnahmefall. Auch nach der Verhandlung nicht. Beim Tragen des ...